AGBsAllgemeine Geschäftsbedingungen

des Ballsport-Centrums | Robert Runge

Stand: ab 25.04.2011

I. Geltungsbereich

Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen des Veranstalters Ballsport-Centrum. Sie gelten insbesondere für alle Angebote und Leistungen aus Katalogen, Prospekten, Flyern und Internetseiten, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich abweichende Bestimmungen getroffen werden.

 
II. Abschluss des Vertrages

(1) Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter Ballsport-Centrum den Abschluss eines  Vertrages auf der Grundlage der Veranstaltungsausschreibung und dieser Geschäftsbedingungen sowie - soweit diese zusätzlichen Hinweise und Erläuterungen dem Kunden bei der Buchung vorliegen - aller  ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, via  Internet (Onlineformular) oder per E-Mail erfolgen.
(2) Bei elektronischer Übermittlung einer Buchung (namentlich Onlineformular oder E-Mail) wird  Ballsport-Centrum dem Kunden den Eingang der Buchung unverzüglich und auf elektronischem Weg bestätigen. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsbestätigung dar und begründet keinen  Anspruch auf eine Teilnahme. Die Anmeldungerfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung
aufgeführten Mitreisenden, für deren Vertragsverpflichtungen der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
(3) Der Vertrag  kommt erst mit Zugang der Buchungsbestätigung von Ballsport-Centrum an den  Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, liegt ein neues Angebot des Veranstalters Ballsport-Centrum vor, an das er für  die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes  zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Veranstalter die Annahme durch  ausdrückliche Erklärung oder Zahlung erklärt.

III. Zahlung / Textilien

(1) Bei Vertragsschluss, spätestens jedoch bei Erhalt der  Buchungsbestätigung, ist die Zahlung des  Gesamtpreises für die gebuchten Leistungen von Ballsport-Centrum fällig. Leistet ein Kunde  dieZahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, ist  der Veranstalter Ballsport-Centrum berechtigt, nach Mahnung und  Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
(2) Erfolgt die Anmeldung erst innerhalb einer Woche vor Beginn des Veranstaltungstermins,  kann  Ballsport-Centrum die Individualisierung und Anlieferung von bestellten  Textilien zum Veranstaltungstermin nicht gewährleisten. In diesem Falle erfolgt die Lieferung direkt an den Kunden. Hierfür werden  zusätzlich  EUR 5,00 für den Versand der Textilien berechnet.
(3) Im Falle des Rücktritts  oder der Nichtteilnahme ist der Kunde dann zur Abnahme der bestellten  Textilien verpflichtet, wenn die Personalisierung bestellt war. In diesem Falle erhält der Kunde die Textilien per Post zugeschickt und hat hierfür eine Gebühr in Höhe von EUR 49,00 (Trikot, Beflockung & Porto)  zu zahlen.
(4) Der Kunde haftet in eigener Person für alle Zahlungsverpflichtungen, die durch seine Buchung begründet werden.
(5) Nimmt der Kunde / Teilnehmer einzelne Vertragsleistungen nicht in Anspruch, ohne das ein Rück- tritt vom Vertrag insgesamt vorliegt, hat er insoweit keinen Anspruch auf anteilige Erstattung.
 

IV. Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde bzw. Teilnehmer ist zur sorgfältigen Beachtung aller ihm in schriftlicher und/oder mündlicher Form vor und während der Veranstaltung durch Ballsport-Centrum erteilten Hinweise verpflichtet. Auf die  Möglichkeit einer Kündigung gemäß Abschnitt VI Abs. 1 durch  Ballsport-Centrum für den Fall der Zuwiderhandlung hiergegen wird  ausdrücklich hingewiesen.
(2) Jeder Teilnehmer muss während der Veranstaltungsdurchführung den gesetzlichen Erfordernissen  entsprechend krankenversichert sein. Ebenso ist sicherzustellen, dass er im Hinblick auf etwaige Schädigungen dritter Personen oder fremden Eigentums im üblichen Rahmen haftpflichtversichert ist. Auf  Verlangen von Ballsport-Centrum hat der Teilnehmer das Bestehen ausreichenden Versicherungsschutzes nachzuweisen. Ballsport-Centrum ist berechtigt, die Teilnahme an der Veranstaltung von der Erbringung
dieses Nachweises abhängig zu machen.
(3) Jeder Veranstaltungsteilnehmer muss während der Veranstaltungsdurchführung in der Lage sein, die  üblichenund altersangemessenen körperlichen und geistigen Anforderungen zu bewältigen, die die Veranstaltung unter Berücksichtigung der aus der   Ausschreibung ersichtlichen Inhalte und Zeitplanung  an die Teilnehmer stellt.
(4) Der Kunde versichert mit seiner Buchung, dass Ihm zum Zeitpunkt der Anmeldung keine Tatsachen  über die Person des Teilnehmers bekannt sind, aus denen sich gesundheitlicheoder sonstige  Einschränkungen ergeben, die einer  Teilnahme entgegenstehen bzw. diese beeinträchtigen könnten.Der Kunde ist verpflichtet, Ballsport Centrum über etwaige entsprechende Veränderungen unverzüglich zu informieren.
(5) Ballsport-Centrum ist berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn  offensichtlich ist, dass er nach seinem Gesundheitszustand den Anforderungen nicht gewachsen ist oder es nachträglich Kenntnis davon erlangt, dass die Angaben des Kunden hierzu unzutreffend waren.
 

V. Kündigung und Rücktritt durch Ballsport-Centrum

(1) Ballsport-Centrum ist berechtigt, den Vertrag nach Beginn der Veranstaltung ohne Einhaltung einer  Frist mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Teilnehmer durch sein Verhalten die Durchführung des Vertrags trotz einer deswegen bereits ausgesprochenen Abmahnung nachhaltig stört, oder wenn er  sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die weitere Vertragsdurchführung für Ballsport-Centrum  unzumutbar ist. Das gilt auch für den Fall, dass ein Teilnehmer das Miteinander der Gruppe unzumutbar  beeinträchtigt.  Insbesondere behält sich Ballsport-Centrum das Recht vor, bei groben Verstößen (z.B.  Straftaten wie vorsätzlicher Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum oder  mutwilliger (Sachbeschädigung) den Teilnehmer sofort von der Veranstaltung auszuschließen. Entstehende Kosten    gehen zu Lasten  des  Kunden/ Teilnehmers.
(2) Im Falle einer gem. Abs. 1 berechtigten Kündigung behält Ballsport-Centrum den Anspruch auf den  vollständigen Veranstaltungspreis. Ballsport-Centrum muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die es aus einer anderweitigen Verwendung der nicht  in Anspruch genommenen Leistungen erlangt hat. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche von  Ballsport-Centrum bleiben durch diese Regelung unberührt.
(3) Bei Nichterreichen der  Mindestteilnehmerzahl von 6 Teilnehmern ist Ballsport-Centrum berechtigt,  vom Vertrag zurücktreten. Ballsport-Centrum wird dem Kunden gegenüber die Absage der Veranstaltung unverzüglich mitteilen.
(4) Wird eine Ballsport-Centrum Veranstaltung mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl abgesagt,  wird Ballsport-Centrum dem Kunden nach Möglichkeit kurzfristig eine Ersatzveranstaltung anbieten, die in einer Entfernung von maximal 15 km vom ursprünglichen Veranstaltungsort liegen darf. Der Kunde  hat sich über dieses Angebot unverzüglich gegenüber Ballsport-Centrum zu erklären. Nimmt er es an,  gewährt Ballsport-Centrum ihm die Teilnahme ohne etwaigen Aufpreis, sofern es sich um eine nach
Zeit und Inhalt vergleichbare Veranstaltung handelt. Ist der Preis für die Ersatzveranstaltung günstiger,  erstattet Ballsport-Centrum dem Kunden die Differenz. Lehnt der Kunde das Angebot ab, erhält er den gezahlten Veranstaltungspreis zurück Weitergehende Ansprüche hat er gegen Ballsport - Centrum aus der  Absage nicht.
 

VI. Rücktritt des Kunden 

Der  Kunde hat das Recht, jederzeit vor Beginn der Veranstaltung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten:
a) Der Rücktritt ist gegenüber Ballsport-Centrum schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der  Rücktrittserklärung bei Ballsport- Centrum.
b) Der Kunde hat pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen  und Aufwendungen sowie das Ausfallrisiko von Ballsport-Centrum zu leisten. Bei Rücktritt innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn sind 50% des vereinbarten Preises zu zahlen. Danach und im Falle der  Nichtteilnahme ohne Erklärung 100 % des vereinbarten Preises.
c) Der Kunde hat das Recht, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Der Veranstalter Ballsport- Centrum kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn der den besonderen Anforderungen der Veranstaltung nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde dem Veranstalter Ballsport-Centrum als  Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
(d) Der Kunde kann die Ballschule für die Kleinsten  jeweils zum Ende des Monats schriftlich kündigen. Die Kündigung muss spätestens zum 15. des  Monats beim Anbieter eingegangen sein. Mit der Kündigung erlischt  jeglicher Anspruch des Kunden an den Anbieter. Wird die  Trainingsteilnahme, aus welchen Gründen auch immer abgebrochen, besteht  kein Anspruch auf Rückzahlung. Mit der Absage bzw. dem Abbruch sind alle Ansprüche an den Anbieter erloschen. Findet keine Kündigung statt,  verlängert sich der Vertrag stillschweigend um einen weiteren Monat.

VII. Haftung

(1)Die vertragliche und die deliktische Haftung des Veranstalters Ballsport - Centrum  für Schäden, die nicht Körperschäden sind, sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(2) Ballsport-Centrum haftet nicht für den Verlust von persönlichen Gegenständen des Teilnehmers.

IX. Sonstiges

(1) Die örtliche Veranstaltungsleitung von Ballsport-Centrum gilt regelmäßig als bevollmächtigt, alle Rechte  von bzw. für Ballsport-Centrum wahrzunehmen, sofern dies im Einzelfall nicht ausdrücklich anders vereinbart bzw. mitgeteilt wird.
(2) Alle Angaben in Katalogen, Prospekten, Flyern sowie auf der Internetseite www.ballsport-centrum. de von Ballsport-Centrum entsprechen dem Stand bei Drucklegung bzw. Veröffentlichung. Mit der Veröffentlichung neuer Leistungsbeschreibungen verlieren die früheren Publikationen von Ballsport-Centrum für Veranstaltungen und Termine jeweils ihre Gültigkeit.
(3) Foto – und Filmrechte der Kunde sowie die Teilnehmer (und ihre gesetzlichen Vertreter) erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern  Bilder angefertigt und durch den Anbieter, sowie die vom Anbieter mit  der Umsetzung beauftragten Werbeagenturen/ regionalen Zeitungen  verbreitet und veröffentlicht werden – auch im Internet – ohne  Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen  Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt zu Zwecken der eigenen  oder fremden Werbung sowie zu Merchandisingzwecken.